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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lingua Script

  1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lingua Script, Inhaberin Melanie Rüsche, und deren Auftraggebern. Sie gelten für alle von Lingua Script erbrachten Leistungen, unabhängig davon, um welchen Vertragstyp bzw. welche Leistung es sich handelt. Die von Lingua Script angebotenen Leistungen umfassen Übersetzungs- und dazugehörige Nebenleistungen (Beglaubigung, Einholung von Apostillen, Korrekturlesen fremdgefertigter Übersetzungen, etc.), Dolmetschleistungen und Sprachunterricht. Je nach Leistung können unterschiedliche Regelungen gelten. Abweichende AGB von Auftraggebern gelten nur, wenn dies von Lingua Script ausdrücklich bestätigt worden ist.

  1. Zustandekommen des Vertrags

Lingua Script unterbreitet dem Auftraggeber auf dessen Anfrage ein Angebot über die angefragte Leistung. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich; insbesondere können nachträglich entstandener oder erkennbar gewordener Mehraufwand oder eine nicht zeitnahe Annahme des Angebots zu Änderungen des Preises und/oder des Liefertermins führen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt.

Nebenabreden oder Änderungen müssen ebenfalls schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt und von Lingua Script ausdrücklich bestätigt werden. Termine für Sprachunterricht können auch mündlich bzw. fernmündlich vereinbart werden.

III. Vergütung

(1) Die Berechnung der Vergütung erfolgt wie im Angebot angegeben, wobei alle Preise als Preise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer gelten. Insbesondere sind folgende Arten der Berechnung der Vergütung üblich:

(a) Bei Übersetzungen:

  • Vergütung nach Zeilenpreis (Einheitspreis): Der Preis im Angebot ist ein Preis pro Standardzeile. Die Anzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen im Zieltext wird ermittelt und durch 55 geteilt. Dies ergibt die Anzahl der Standardzeilen des Zieltextes, die mit dem vereinbarten Zeilenpreis multipliziert wird.
  • Vergütung nach Wortpreis (Einheitspreis): Der Preis im Angebot ist ein Preis pro Wort im Zieltext. Die Zählung erfolgt über die Zählfunktion des Schreibprogramms oder besondere Zählsoftware.

Bei Abrechnung nach Einheitspreis wird das Angebot auf der Grundlage der Zahl der Zeichen oder Wörter im Ausgangstext berechnet. Je nach Sprachrichtung und Textart kann sich die Textmenge durch die Übersetzung erhöhen, so dass der Endpreis, der sich nach der Textmenge der Übersetzung richtet, sich gegenüber dem Angebot ebenfalls erhöhen kann.

  • Vergütung nach Festpreis/Pauschalpreis: Der Preis im Angebot ist fest, Veränderungen der Textmenge (Erhöhung oder Reduzierung) führen nicht zu einer Änderung. Der Festpreis umfasst alle im Angebot ausgewiesenen Leistungen; werden nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen verlangt, so sind diese auch gesondert zu vergüten.

Zu diesem Betrag kommen die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Satzes sowie etwaige Zusatzleisten wie Beglaubigung, Apostille, Porto und Versand etc. hinzu.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Kunde den zu übersetzenden Text in einem editierbaren Format (z. B. als WORD-Datei) liefern, und erhält auch die Übersetzung als Datei. Liegt der Text dem Kunden nur in Papierform vor, so ist Lingua Script entweder das Original oder ein Scan im .pdf-Format zu übermitteln. Lingua Script ist berechtigt, den Zeitaufwand für eine ggf. erforderliche Konvertierung und anschließende Bearbeitung des Layouts gesondert zu berechnen.

Wünscht der Kunde die Berücksichtigung bestimmter Terminologie und eine Bearbeitung/Ergänzung eines entsprechenden Glossars oder Translation Memory, so ist der dafür anfallende Zeitaufwand ebenfalls gesondert zu vergüten. Ist das Korrekturlesen durch einen zweiten Übersetzer (4-Augen-Prinzip) gewünscht, so hat der Kunde dies in seiner Anfrage anzugeben; der hierfür anfallende Aufwand wird ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(b) Bei Dolmetschleistungen:

  • Vergütung nach Stundensatz (Einheitspreis): Der Preis im Angebot ist ein Preis pro Stunde Dolmetscheinsatz. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden. Erstreckt sich der Dolmetscheinsatz über mehrere Tage, so kann statt eines Stundensatzes ein Tagessatz vereinbart werden.
  • Der Preis richtet sich auch nach der Art des Dolmetschens (z. B. simultan, konsekutiv, Konferenzdolmetschen); diese ist in der Anfrage anzugeben. Sofern hierzu nichts angegeben ist, gilt Konsekutiv-Dolmetschen als vereinbart.

Aufwendungen und Auslagen wie z. B. die Kosten der Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung sind zusätzlich zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Lingua Script berechtigt, für die Anfahrt die Reisekosten (km-Pauschale in Höhe von 0,30 Euro/km oder Zugticket 2. Klasse) plus die Vergütung nach dem entsprechenden Stundensatz für die aufgewendete Zeit zu berechnen. Zu diesen Beträgen kommt die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Satzes hinzu.

(c) Bei Sprachunterricht:

  • Vergütung nach Stundensatz: Eine Unterrichtseinheit von 60 Minuten gilt als eine Unterrichtsstunde. Der Preis pro Stunde richtet sich nach der Sprache und der Teilnehmerzahl (Einzel-/Gruppenunterricht).

Werden Unterrichtsmaterialien gestellt, so sind diese zusätzlich zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, findet der Unterricht in den Räumlichkeiten von Lingua Script statt. Soll der Unterricht beim Kunden stattfinden, so ist die Anfahrt entsprechend den Regelungen für Dolmetscheinsätze oder nach Vereinbarung gesondert zu vergüten.

(2) Lingua Script ist außerdem berechtigt, Anzahlungen oder eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu verlangen; bei Sprachunterricht bis zur Höhe von maximal 10 Unterrichtsstunden.

  1. Widerrufsrecht, Stornierung beauftragter Leistungen, Absage von Terminen

(a) Bei Übersetzungen:

(1) Erteilt ein Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des BGB ist, einen Auftrag über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Fax, Brief oder E-Mail, so kann ihm ggf. ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Da es sich bei Übersetzungen um individuell nur für diesen Auftraggeber erstellte Werke handelt, erkennt der Auftraggeber an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn Lingua Script mit seinem Einverständnis bereits vor dem Verstreichen der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Auftrags beginnt und ihn davon in Kenntnis setzt, oder wenn der Auftraggeber wegen der besonderen Eilbedürftigkeit des Auftrags von Lingua Script verlangt, so schnell wie möglich mit der Ausführung der Leistungen zu beginnen.

(2) Unabhängig vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist der Auftraggeber nach dem Gesetz jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Preis für den bereits erstellten Teil der Übersetzung sowie für sämtliche bereits angefallen Aufwendungen oder bereits durchgeführte zusätzliche Arbeiten (z. B. Bearbeitung des Layouts) voll zu zahlen. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, sich auf Mängel der Übersetzung wie Fehler im Layout oder Rechtschreibfehler zu berufen, da eine abschließende Prüfung immer erst am Ende der Übersetzung erfolgt.

(b) Bei Dolmetschleistungen:

Bei Absage eines gebuchten Dolmetscheinsatzes werden die branchenüblichen Stornokosten in Rechnung gestellt, die – je nachdem, wie kurzfristig der Termin abgesagt wird – bis zu 100% der vereinbarten Vergütung betragen können.

(c) Bei Sprachunterricht:

Die Absage von Terminen im Sprachunterricht muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, damit der Termin – für den Kunden kostenneutral – verschoben werden kann. Erfolgt die Absage später, so wird der Termin trotzdem voll in Rechnung gestellt. Unterrichtsstunden im Gruppenunterricht können nicht verschoben, sondern allenfalls als Einzelunterrichtsstunden zu den entsprechenden Sätzen nachgeholt werden.

  1. Inhalt und Umfang der Leistung

(1) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Angebot von Lingua Script, das der Kunde bestätigt hat, oder, sofern Lingua Script eine Anfrage nur bestätigt, aus dieser Anfrage. Nicht von Anfrage oder Angebot umfasste zusätzliche Leistungen müssen ebenfalls schriftlich, per Fax oder per E-Mail vereinbart werden und werden auch zusätzlich abgerechnet.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass sich Lingua Script zur Ausführung der angebotenen Leistungen auch Dritter bedient; eine persönliche Erbringung der Leistung ist daher nicht geschuldet, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Verpflichtet sich Lingua Script dem Kunden gegenüber zur Geheimhaltung, so verpflichtet Lingua Script auch ihre Nachunternehmer im selben Umfang zur Geheimhaltung.

  1. Gewährleistung bei Mängeln

(1) Lingua Script verpflichtet sich zur mangelfreien Erbringung der vereinbarten Leistung. Sollte eine Leistung dennoch einen Mangel aufweisen, stehen dem Kunden die nachfolgenden Gewährleistungsrechte zu:

(a) Übersetzungen:

Lingua Script verpflichtet sich, eine sprachlich und fachlich korrekte Übersetzung zu liefern. Sollte die Übersetzung einen Mangel aufweisen, ist der Kunde zunächst verpflichtet, Lingua Script unter konkreter Angabe des Mangels zur Nachbesserung aufzufordern. Ist die erste Nachbesserung nicht erfolgreich, muss Lingua Script die Möglichkeit zu einer zweiten Nachbesserung gegeben werden. Erst danach ist der Kunde berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Minderung, Rücktritt) geltend zu machen.

Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so ist er verpflichtet, die Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese Lingua Script ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Liegt ein versteckter Mangel vor, so ist er innerhalb von 14 Tagen ab der Entdeckung mitzuteilen. Wird der Mangel Lingua Script nicht innerhalb der vorstehenden Fristen mitgeteilt, so gilt die Übersetzung als vertragsgemäß.

(b) Dolmetschleistungen:

Bei Dolmetschleistungen handelt es sich um Leistungen nach Dienstvertragsrecht; deshalb ist eine Kürzung des vereinbarten Preises auch im Fall einer mangelhaften Dolmetschleistung nicht möglich. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Dolmetschauftrag nach einer entsprechenden Abmahnung für die Zukunft zu kündigen. Der Anspruch von Lingua Script auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Vergütung bleibt hiervon unberührt.

(c) Sprachunterricht:

Ein Mangel des Sprachunterrichts ist Lingua Script unverzüglich anzuzeigen, damit er im Rahmen der vereinbarten Unterrichtstermine schnellstmöglich behoben werden kann. Ein erst nach Abschluss der vereinbarten Unterrichtseinheit oder des vereinbarten Kurses gerügter Mangel berechtigt nicht zur Kündigung des Auftrags. Darüber hinaus gilt auch für den Sprachunterricht Dienstvertragsrecht (vgl. oben (b) Dolmetschleistungen).

VII. Liefertermine für Übersetzungen

(1) Die von Lingua Script im Angebot angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindliche Liefertermine bezeichnet.

(2) Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen einer verspäteten Lieferung kommt daher nur in Betracht, wenn ein als verbindlich bezeichneter Liefertermin von Lingua Script schuldhaft nicht eingehalten worden ist (Verzug). Die Haftung von Lingua Script für Verzug ist nach Maßgabe von Ziffer VIII (1) dieser AGB beschränkt. Ist die Verspätung darauf zurückzuführen, dass vom Kunden zur Verfügung zu stellende Angaben oder Unterlagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übermittelt wurden, ist die Haftung von Lingua Script wegen Verzugs ausgeschlossen.

(3) Erfolgt die Lieferung der Übersetzung nicht zum vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde verpflichtet, Lingua Script zuerst eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Erst nach dem Verstreichen der Nachfrist ist eine Kündigung des Vertrags zulässig.

VIII. Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Die Haftung von Lingua Script ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen, die für alle Arten von Leistungen (Übersetzungen, Dolmetschleistungen, Sprachunterricht) und für alle Arten von Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund gelten, beschränkt:

(a) Vorsatz und Fahrlässigkeit

Wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Lingua Script auch bei leichter Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung hier auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt ist. Für sonstige Schäden haftet Lingua Script, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(b) Begrenzung der Höhe nach

Die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden – mit Ausnahme von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ist auf das doppelte des vereinbarten Preises für die Leistung, durch die der Schaden verursacht wurde, beschränkt. Auf diese Beschränkung kann Lingua Script sich jedoch nicht berufen, soweit eine Versicherung eintritt und einen höheren Betrag erstattet.

  1. Urheberrechte

(1) Soweit durch eine bei Lingua Script beauftragte Leistung (Übersetzung oder Dolmetschleistung) das Urheberrecht am Ausgangstext beeinträchtigt werden könnte, stellt der Kunde sicher, dass ihm vom Inhaber des Urheberrechts ein entsprechendes Recht eingeräumt wird, den Ausgangstext in eine andere Sprache übertragen zu lassen. Für den Fall, dass gegen Lingua Script vom Inhaber des Urheberrechts an einem Ausgangstext Ansprüche wegen der Verletzung dieses Urheberrechts durch die Übertragung in eine andere Sprache geltend gemacht werden, stellt der Kunde Lingua Script von solchen Ansprüchen vollständig frei und haftet auch für etwaige Kosten der Rechtsverfolgung oder
-verteidigung.

(2) Das Urheberrecht an sämtlichen Leistungen von Lingua Script (Übersetzungen, Dolmetschleistungen – insbesondere bei Aufzeichnung der Verdolmetschung – sowie Sprachunterricht) liegt und bleibt bei Lingua Script, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Dem Kunden wird das nichtausschließliche Recht eingeräumt, die Übersetzung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. zur Vorlage bei einer Behörde, im Geschäftsverkehr, zur Veröffentlichung) zu nutzen. Soll die Übersetzung zu einem weitergehenden Zweck genutzt werden (also z. B. nachträglich veröffentlicht oder vervielfältigt werden), so ist hierfür die vorherige Zustimmung von Lingua Script per Brief, Fax oder E-Mail einzuholen.
Die vorstehende Bestimmung findet auch auf Hilfsmittel zur Übersetzung wie z. B. Terminologielisten, Glossare, Datenbanken und Translation Memories Anwendung, soweit diese urheberrechtsfähig sind. Hat der Kunde Lingua Script ein solches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und wird dieses durch Lingua Script im Zusammenhang mit der Übersetzung oder Dolmetschleistung ergänzt, so erstreckt sich das Urheberrecht von Lingua Script auf den ergänzten Teil.

  1. Datenschutz

(1) Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anfragen, der Erstellung von Angeboten und der Durchführung von Aufträgen ist es erforderlich, dass Lingua Script Daten der Kunden erhebt, verarbeitet und speichert. Hierzu ist Lingua Script nach Maßgabe der nachstehenden Datenschutzerklärung [Hyperlink auf Webseite] berechtigt:

  1. Schlussbestimmungen

(1) Für alle Verträge zwischen Lingua Script und ihren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Erfüllungsort sowie Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz von Lingua Script vereinbart.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.

(3) Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich. Nachträgliche Anpassungen und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

(c) Lingua Script, Stand 03-2019